Strafe gegen ehemaligen Verantwortlichen von Alemannia Aachen

Ein ehemaliger Verantwortlicher der Alemannia Aachen GmbH ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten im Zulassungsverfahren zur 3. Liga der Spielzeit 2012/2013 für die Dauer von zwei Jahren mit einem Funktionsverbot belegt worden. In dieser Zeitspanne ist es dem Betroffenen verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden.

Dem ehemaligen Verantwortlichen werden zumindest fahrlässig begangene Verstöße gegen Pflichten im Zulassungsverfahren zur Last gelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Ein ehemaliger Verantwortlicher der Alemannia Aachen GmbH ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten im Zulassungsverfahren zur 3. Liga der Spielzeit 2012/2013 für die Dauer von zwei Jahren mit einem Funktionsverbot belegt worden. In dieser Zeitspanne ist es dem Betroffenen verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden sowie deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden.

Dem ehemaligen Verantwortlichen werden zumindest fahrlässig begangene Verstöße gegen Pflichten im Zulassungsverfahren zur Last gelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.