9000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 12. März 2016 wurde im Augsburger Zuschauerblock ein Feuerwerkskörper gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 2. April 2016 mehrere Bengalische Feuer im Zuschauerbereich der Gäste abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

In der 50. Minute des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 12. März 2016 wurde im Augsburger Zuschauerblock ein Feuerwerkskörper gezündet. Darüber hinaus wurden vor dem Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 2. April 2016 mehrere Bengalische Feuer im Zuschauerbereich der Gäste abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.