Zwei Spiele Sperre für Leipzigs Willers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Willers vom Drittligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Willers bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Willers war in der 56. Minute des Drittligaspiels bei Wacker Burghausen am 10. August 2013 von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/aa]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Willers vom Drittligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Willers bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Willers war in der 56. Minute des Drittligaspiels bei Wacker Burghausen am 10. August 2013 von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.