1000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim SC Freiburg II am 14. April 2024 lief ein Dresdner Anhänger aus dem Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim SC Freiburg II am 14. April 2024 lief ein Dresdner Anhänger aus dem Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.