3000 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 31. Juli 2016 kam es unter anderem im Münsteraner Zuschauerblock zu Rauchentwicklungen. Nach dem Abpfiff wurden im Bereich des Heimteams zudem Schals verbrannt.

Darüber hinaus kam es während des Meisterschaftsspiels gegen den MSV Duisburg am 10. August 2016 für kurze Zeit zu einer leichten Rauchentwicklung im Münsteraner Zuschauerblock.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 31. Juli 2016 kam es unter anderem im Münsteraner Zuschauerblock zu Rauchentwicklungen. Nach dem Abpfiff wurden im Bereich des Heimteams zudem Schals verbrannt.

Darüber hinaus kam es während des Meisterschaftsspiels gegen den MSV Duisburg am 10. August 2016 für kurze Zeit zu einer leichten Rauchentwicklung im Münsteraner Zuschauerblock.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.