12.500 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 70. Minute des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 2. Mai 2023 warf ein Freiburger Anhänger eine 2-Euro-Münze in Richtung Spielfeld und traf dabei einen Leipziger Spieler beim Aufwärmen außerhalb des Spielfelds am Kopf. Die Partie wurde daraufhin von Schiedsrichter Sven Jablonski unterbrochen und der Leipziger Mannschaft wurde ein anderer Aufwärmbereich zugewiesen.

Im direkten Anschluss kletterten etwa zehn Freiburger Zuschauer über den Zaun der Südtribüne in den Innenraum des Stadions. Der Ordnungsdienst konnte die Personen stoppen und aus dem Stadioninnenraum geleiten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

In der 70. Minute des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 2. Mai 2023 warf ein Freiburger Anhänger eine 2-Euro-Münze in Richtung Spielfeld und traf dabei einen Leipziger Spieler beim Aufwärmen außerhalb des Spielfelds am Kopf. Die Partie wurde daraufhin von Schiedsrichter Sven Jablonski unterbrochen und der Leipziger Mannschaft wurde ein anderer Aufwärmbereich zugewiesen.

Im direkten Anschluss kletterten etwa zehn Freiburger Zuschauer über den Zaun der Südtribüne in den Innenraum des Stadions. Der Ordnungsdienst konnte die Personen stoppen und aus dem Stadioninnenraum geleiten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.