2000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen Rot-Weiss Essen am 21. April 2024 warfen Mannheimer Zuschauer mindestens zwei Becher und zwei Feuerzeuge in Richtung jubelnder Essener Spieler, wobei einer von einem Gegenstand am Oberkörper getroffen wurde. Die Begegnung wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen Rot-Weiss Essen am 21. April 2024 warfen Mannheimer Zuschauer mindestens zwei Becher und zwei Feuerzeuge in Richtung jubelnder Essener Spieler, wobei einer von einem Gegenstand am Oberkörper getroffen wurde. Die Begegnung wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.