Geldstrafe für Halles Torwarttrainer Adler

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jens Adler, Torwarttrainer des Drittligisten Hallescher FC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Adler hatte sich während des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 29. August 2015 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Gespann um Florian Heft (Neuenkirchen) geäußert und verhalten und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jens Adler, Torwarttrainer des Drittligisten Hallescher FC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Adler hatte sich während des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 29. August 2015 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Gespann um Florian Heft (Neuenkirchen) geäußert und verhalten und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.