19.500 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 22. April 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens 40 Bengalische Fackeln ab, wodurch sich die Spielfortsetzung um eine Minute verzögerte. Zudem warfen Kaiserslauterer Anhänger während der Partie insgesamt neun Gegenstände wie leere Becher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung Wiesbadener Spieler.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 22. April 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens 40 Bengalische Fackeln ab, wodurch sich die Spielfortsetzung um eine Minute verzögerte. Zudem warfen Kaiserslauterer Anhänger während der Partie insgesamt neun Gegenstände wie leere Becher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung Wiesbadener Spieler.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.