6500 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 13. August 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock Blinker, Bengalische Feuer und Signalfeuer gezündet, wodurch es zu entsprechender Rauchentwicklung kam.

In der 16. Minute des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 23. September 2015 wurde im Dresdner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem musste das Spiel in der 67. Minute für zwei Minuten unterbrochen werden, als neun Bengalische Feuer im Dresdner Zuschauerbereich brannten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 13. August 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock Blinker, Bengalische Feuer und Signalfeuer gezündet, wodurch es zu entsprechender Rauchentwicklung kam.

In der 16. Minute des Drittligaspiels bei den Stuttgarter Kickers am 23. September 2015 wurde im Dresdner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem musste das Spiel in der 67. Minute für zwei Minuten unterbrochen werden, als neun Bengalische Feuer im Dresdner Zuschauerbereich brannten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.