7500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer sowie drei weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Babelsberg am 9. Februar 2013 wurden während einer Spielunterbrechung mehrere Feuerzeuge aus Halles Zuschauerblock in den Innenraum geworfen. Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 10. März 2013 wurden im Zuschauerblock der Hallenser Knallkörper mit leichter Rauchentwicklung gezündet. Darüber hinaus wurden nach Anpfiff einige Bengalische Feuer auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste daraufhin für rund 1:30 Minuten unterbrochen werden.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 16. April 2013 wurden in Halles Zuschauerblock ebenfalls mehrere Bengalische Feuer gezündet. Unmittelbar vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 27. April 2013 wurden im Zuschauerblock der Gäste zwei Knallkörper gezündet. Darüber hinaus wurden in der 87. Minute des Drittligaheimspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Mai 2013 in Halles Zuschauerblock rund 13 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[bt]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer sowie drei weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

In der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Babelsberg am 9. Februar 2013 wurden während einer Spielunterbrechung mehrere Feuerzeuge aus Halles Zuschauerblock in den Innenraum geworfen. Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 10. März 2013 wurden im Zuschauerblock der Hallenser Knallkörper mit leichter Rauchentwicklung gezündet. Darüber hinaus wurden nach Anpfiff einige Bengalische Feuer auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste daraufhin für rund 1:30 Minuten unterbrochen werden.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 16. April 2013 wurden in Halles Zuschauerblock ebenfalls mehrere Bengalische Feuer gezündet. Unmittelbar vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 27. April 2013 wurden im Zuschauerblock der Gäste zwei Knallkörper gezündet. Darüber hinaus wurden in der 87. Minute des Drittligaheimspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Mai 2013 in Halles Zuschauerblock rund 13 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.