20.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Zweitligaspiele beim SV Darmstadt 98 am 24. September 2017, beim 1. FC Heidenheim am 1. Oktober 2017, gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. November 2017 und gegen den FC Erzgebirge Aue am 3. Dezember 2017 wurde von Dresdner Zuschauern Pyrotechnik abgebrannt. Das führte in zwei der vier aufgeführten Begegnungen auch zur Unterbrechung beziehungsweise Verzögerung des Spiels.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2018 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Zweitligaspiele beim SV Darmstadt 98 am 24. September 2017, beim 1. FC Heidenheim am 1. Oktober 2017, gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. November 2017 und gegen den FC Erzgebirge Aue am 3. Dezember 2017 wurde von Dresdner Zuschauern Pyrotechnik abgebrannt. Das führte in zwei der vier aufgeführten Begegnungen auch zur Unterbrechung beziehungsweise Verzögerung des Spiels.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.