2500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels gegen den SV Werder Bremen II am 5. September 2015 wurden im Münsteraner Zuschauerblock eine größere Menge an Rauchpulver und diverse Blinker gezündet. Das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände dauerte bis in die ersten Minuten nach Spielbeginn an.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels gegen den SV Werder Bremen II am 5. September 2015 wurden im Münsteraner Zuschauerblock eine größere Menge an Rauchpulver und diverse Blinker gezündet. Das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände dauerte bis in die ersten Minuten nach Spielbeginn an.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.