5500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 17. September 2016 wurde aus einem Münsteraner Zuschauerbereich ein Becher in Richtung des Schiedsrichterteams geworfen. Ferner wurde in der 82. Minute des Drittligaspiels beim FSV Frankfurt am 21. September 2016 ein Knallkörper im Zuschauerblock der Gäste gezündet.

Während des Drittligaspiels gegen Werder Bremen II am 24. September 2016 brannten darüber hinaus im Münsteraner Block einige Papiergegenstände, vor dem Drittligaspiel beim VfR Aalen am 1. Oktober 2016 grüne und weiße Rauchtöpfe. Durch die starke Rauchentwicklung führte Letzteres dazu, dass die Partie erst mit vierminütiger Verspätung angepfiffen werden konnte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 17. September 2016 wurde aus einem Münsteraner Zuschauerbereich ein Becher in Richtung des Schiedsrichterteams geworfen. Ferner wurde in der 82. Minute des Drittligaspiels beim FSV Frankfurt am 21. September 2016 ein Knallkörper im Zuschauerblock der Gäste gezündet.

Während des Drittligaspiels gegen Werder Bremen II am 24. September 2016 brannten darüber hinaus im Münsteraner Block einige Papiergegenstände, vor dem Drittligaspiel beim VfR Aalen am 1. Oktober 2016 grüne und weiße Rauchtöpfe. Durch die starke Rauchentwicklung führte Letzteres dazu, dass die Partie erst mit vierminütiger Verspätung angepfiffen werden konnte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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