350 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 4. August 2023 brannten Hallenser Zuschauer eine Rauchfackel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 4. August 2023 brannten Hallenser Zuschauer eine Rauchfackel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.