Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 4. August 2023 brannten Hallenser Zuschauer eine Rauchfackel ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
In der 87. Minute des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 4. August 2023 brannten Hallenser Zuschauer eine Rauchfackel ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.