16.750 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer vor Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 10. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten, auf den Rasen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff.

Zudem brannten Münchner Zuschauer während der Partie mindestens neun Bengalische Feuer ab. Ein Täter konnte seitens Bayern München ermittelt werden, wodurch sich die Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduzierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer vor Beginn des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 10. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten, auf den Rasen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff.

Zudem brannten Münchner Zuschauer während der Partie mindestens neun Bengalische Feuer ab. Ein Täter konnte seitens Bayern München ermittelt werden, wodurch sich die Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduzierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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