Hannover 96: 75.000 Euro Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Hannover wurde zudem zu einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. Hannover muss in einem Heimspiel der Bundesliga die Blöcke N 15 bis N 17 (Oberrang, Nordkurve) schließen. In den geschlossenen Tribünenbereichen dürfen keine Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches aufgehängt oder sonst angebracht werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB. Die Vollstreckung der Maßnahme wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2018.

Während der Zweitligaspiele in Würzburg und gegen Braunschweig wurde im Hannoveraner Zuschauerblock unter anderem massiv Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus drängten Hannover-Anhänger in Sandhausen während des Spiels in den Innenraum und stürmten nach dem Abpfiff des letzten Saisonspiels den Platz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Hannover wurde zudem zu einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. Hannover muss in einem Heimspiel der Bundesliga die Blöcke N 15 bis N 17 (Oberrang, Nordkurve) schließen. In den geschlossenen Tribünenbereichen dürfen keine Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches aufgehängt oder sonst angebracht werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB. Die Vollstreckung der Maßnahme wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2018.

Während der Zweitligaspiele in Würzburg und gegen Braunschweig wurde im Hannoveraner Zuschauerblock unter anderem massiv Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus drängten Hannover-Anhänger in Sandhausen während des Spiels in den Innenraum und stürmten nach dem Abpfiff des letzten Saisonspiels den Platz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###