4000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vier Minuten vor Beginn des Spiels beim VfL Osnabrück am 26. Juli 2014 wurde im Stehplatzblock der Cottbuser Anhänger ein Bengalisches Feuer gezündet. Gleichzeitig wurde dort ein "Blinker" gezündet und in den Innenraum zwischen Blockzaun und Werbebande geworfen.

Unmittelbar vor Beginn des Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 3. August 2014 wurde im Cottbuser Fanblock Rauch gezündet. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 30 Sekunden.

Zudem wurde kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 18. August 2014 im Hamburger Fanblock mehrere Knallkörper und Leuchtfackeln gezündet. Anschließend wurde im Cottbuser Fanblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Vier Minuten vor Beginn des Spiels beim VfL Osnabrück am 26. Juli 2014 wurde im Stehplatzblock der Cottbuser Anhänger ein Bengalisches Feuer gezündet. Gleichzeitig wurde dort ein "Blinker" gezündet und in den Innenraum zwischen Blockzaun und Werbebande geworfen.

Unmittelbar vor Beginn des Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 3. August 2014 wurde im Cottbuser Fanblock Rauch gezündet. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa 30 Sekunden.

Zudem wurde kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 18. August 2014 im Hamburger Fanblock mehrere Knallkörper und Leuchtfackeln gezündet. Anschließend wurde im Cottbuser Fanblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.