6000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 65. und 78. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 14. März 2014 wurden aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände in den Bochumer Strafraum geworfen. Darüber hinaus flogen in der 72. Minute des Spiels gegen den FSV Frankfurt am 4. April 2014 aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände in Richtung Spielfeld, als dort Betreuer einen Gästespieler behandelten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 65. und 78. Minute des Zweitligaspiels gegen den VfL Bochum am 14. März 2014 wurden aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände in den Bochumer Strafraum geworfen. Darüber hinaus flogen in der 72. Minute des Spiels gegen den FSV Frankfurt am 4. April 2014 aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände in Richtung Spielfeld, als dort Betreuer einen Gästespieler behandelten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.