Weitere Geldstrafen für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 55.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 18. März 2023 brannten Kölner Zuschauer 86 Bengalische Feuer ab. Laut Strafzumessungsleitfaden würde dies im Normalfall eine Strafe in Höhe von 86.000 Euro zur Folge haben. Da die Kölner allerdings zwei Täter ermittelt und benannt haben, reduziert sich das Strafmaß dafür – ebenfalls laut Strafzumessungsleitfaden – um 50 Prozent auf 43.000 Euro.   

Darüber hinaus griffen Kölner Anhänger vor dem Bundesligaspiel bei der TSG Hoffenheim am 22. April 2023 im Bereich der Zugangskontrolle einen Ordner an und verletzten diesen durch Schläge ins Gesicht. Der Ordner musste im Krankenhaus behandelt werden. Da auch hier seitens des 1. FC Köln zwei Täter ermittelt wurden, hat das DFB-Sportgericht die vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Strafe in Höhe von 25.000 Euro ebenfalls um 50 Prozent herabgesetzt auf 12.500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 55.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 18. März 2023 brannten Kölner Zuschauer 86 Bengalische Feuer ab. Laut Strafzumessungsleitfaden würde dies im Normalfall eine Strafe in Höhe von 86.000 Euro zur Folge haben. Da die Kölner allerdings zwei Täter ermittelt und benannt haben, reduziert sich das Strafmaß dafür – ebenfalls laut Strafzumessungsleitfaden – um 50 Prozent auf 43.000 Euro.   

Darüber hinaus griffen Kölner Anhänger vor dem Bundesligaspiel bei der TSG Hoffenheim am 22. April 2023 im Bereich der Zugangskontrolle einen Ordner an und verletzten diesen durch Schläge ins Gesicht. Der Ordner musste im Krankenhaus behandelt werden. Da auch hier seitens des 1. FC Köln zwei Täter ermittelt wurden, hat das DFB-Sportgericht die vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Strafe in Höhe von 25.000 Euro ebenfalls um 50 Prozent herabgesetzt auf 12.500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

###more###