3000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 28. Februar 2014 wurden im Kieler Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 15. März 2014 im Block des Gästeteams Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 28. Februar 2014 wurden im Kieler Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 15. März 2014 im Block des Gästeteams Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.