2500 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 46. und 74. Spielminute des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 26. März 2014 wurden im Kieler Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände mit Rauchentwicklung gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 46. und 74. Spielminute des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 26. März 2014 wurden im Kieler Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände mit Rauchentwicklung gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.