23.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 am 30. Oktober 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 am 30. Oktober 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.