1. FC Magdeburg: Geldstrafe und Auflagen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon können 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.

So darf der Klub Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018 in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden.

Ferner muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. Zudem müssen Magdeburger Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 hatte es Probleme mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions gegeben. In der zweiten Halbzeit folgte dann im Sichtschutz von zahlreichen zuvor verteilten Fahnen ein massives Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich. Ähnliches Pyrotechnik-Szenario dann auch in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 13. Mai 2017, was in diesem Fall zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon können 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.

So darf der Klub Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018 in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden.

Ferner muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. Zudem müssen Magdeburger Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 hatte es Probleme mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions gegeben. In der zweiten Halbzeit folgte dann im Sichtschutz von zahlreichen zuvor verteilten Fahnen ein massives Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich. Ähnliches Pyrotechnik-Szenario dann auch in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim VfR Aalen am 13. Mai 2017, was in diesem Fall zu einer zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.