6750 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 26. April 2024 zündeten Lübecker Zuschauer insgesamt mindestens 15 Bengalische Fackeln und schossen in der 19. und 40. Minute jeweils eine Rakete ab.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 26. April 2024 zündeten Lübecker Zuschauer insgesamt mindestens 15 Bengalische Fackeln und schossen in der 19. und 40. Minute jeweils eine Rakete ab.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.