Vier Pokalspiele Sperre für Karlsruher Gordon

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Gordon vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten vier für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Gordon für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für vier Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gordon war in der 52. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Reutlingen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Robert Kempter (Stockach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Gordon vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten vier für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist Gordon für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für vier Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt.

Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2017/2018, also am 30. Juni 2018.

Gordon war in der 52. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Reutlingen am 8. August 2015 von Schiedsrichter Robert Kempter (Stockach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.