Drei Spiele Sperre für Bayerns Rafinha

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcio-Rafael Rafinha-Ferreira vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Rafinha bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rafinha war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 12. April 2014 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcio-Rafael Rafinha-Ferreira vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Rafinha bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rafinha war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 12. April 2014 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.