3000 Euro Strafe und Auflage für Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zudem muss der Klub wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes bis spätestens zum 9. Juni 2017 die Auflage erfüllen, die eingesetzten Ordnungskräfte in der Ordnerdatenbank zu erfassen und – sofern erforderlich - zu qualifizieren.

Vor dem Beginn der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 wurde im Duisburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Auch während des Meisterschaftsspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 11. März 2017 wurde im Duisburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Darüber hinaus flog in der 76. Minute der Partie gegen Wehen Wiesbaden aus dem Duisburger Zuschauerblock ein Feuerzeug während einer Spielunterbrechung auf den Platz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zudem muss der Klub wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes bis spätestens zum 9. Juni 2017 die Auflage erfüllen, die eingesetzten Ordnungskräfte in der Ordnerdatenbank zu erfassen und – sofern erforderlich - zu qualifizieren.

Vor dem Beginn der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 wurde im Duisburger Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Auch während des Meisterschaftsspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 11. März 2017 wurde im Duisburger Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Darüber hinaus flog in der 76. Minute der Partie gegen Wehen Wiesbaden aus dem Duisburger Zuschauerblock ein Feuerzeug während einer Spielunterbrechung auf den Platz.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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