30.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines weiteren Falles von fortgesetztem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 19. Oktober 2013 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus stürmten 40 bis 50 Saarbrücker Anhänger vor dem Drittligaspiel beim SV Wehen Wiesbaden am 21. Dezember 2013 nach dem Passieren der Eingangskontrolle in den Block, wobei ein Ordner im Gesicht verletzt wurde. Zudem wurde während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 3. Dezember 2013 im Saarbrücker Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines weiteren Falles von fortgesetztem unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 19. Oktober 2013 wurden im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus stürmten 40 bis 50 Saarbrücker Anhänger vor dem Drittligaspiel beim SV Wehen Wiesbaden am 21. Dezember 2013 nach dem Passieren der Eingangskontrolle in den Block, wobei ein Ordner im Gesicht verletzt wurde. Zudem wurde während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 3. Dezember 2013 im Saarbrücker Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.