Zuschauerteilausschluss auf Bewährung und Geldstrafe für Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 7. Februar 2015 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Münster ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Stehplatzbereiche in den Blöcken K, M und N geschlossen und leer bleiben.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für acht Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Urteil ist rechtskräftig

Kurz nach Anpfiff des Heimspiels gegen Osnabrück war im Münsteraner Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden, was zu einer sehr starken Rauchentwicklung führte. Zu Beginn der zweiten Halbzeit waren an gleicher Stelle abermals Rauchkörper und zahlreiche rote Fackeln abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 7. Februar 2015 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Münster ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Stehplatzbereiche in den Blöcken K, M und N geschlossen und leer bleiben.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für acht Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Urteil ist rechtskräftig

Kurz nach Anpfiff des Heimspiels gegen Osnabrück war im Münsteraner Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden, was zu einer sehr starken Rauchentwicklung führte. Zu Beginn der zweiten Halbzeit waren an gleicher Stelle abermals Rauchkörper und zahlreiche rote Fackeln abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.