Zuschauer-Teilausschluss für Osnabrück im ersten Saison-Heimspiel

Der VfL Osnabrück muss das erste Drittliga-Heimspiel der neuen Saison unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und erhält zudem eine Geldstrafe von 11.000 Euro. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) änderte heute in mündlicher Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 4. Mai 2017 dahingehend ab.

Wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in zwei Fällen wird die Zuschauerzahl in der Ostkurve beim ersten Heimspiel der neuen Runde in der 3. Liga auf 2500 begrenzt. Zudem gilt im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, von dem nur die Banner der Gäste im Gästebereich ausgenommen sind.

Osnabrück stimmt dem Urteil zu

Von den 11.000 Euro Geldstrafe kann der VfL Osnabrück bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies wäre dem DFB dann bis zum 31. Oktober 2017 nachzuweisen.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend: "Das Urteil ist ein klares Zeichen an die Osnabrücker Störenfriede, die sich in Regensburg danebenbenommen haben. Es wurde in der Verhandlung konsensual herausgearbeitet und wird vom Verein mitgetragen."

Der VfL Osnabrück stimmte dem Urteil ebenso zu wie der DFB-Kontrollausschuss. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Pyrotechnik im Osnabrücker Stehplatzbereich

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

Hinzu kam im heutigen Urteil ein Vorkommnis aus dem Osnabrücker Drittliga-Spiel bei den Sportfreunden Lotte am 29. April 2017. In der 29. Minute waren damals aus dem Zuschauerbereich der Gäste zwei gefüllte Plastikbecher in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft geworfen worden.

[mm]

Der VfL Osnabrück muss das erste Drittliga-Heimspiel der neuen Saison unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und erhält zudem eine Geldstrafe von 11.000 Euro. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) änderte heute in mündlicher Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 4. Mai 2017 dahingehend ab.

Wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in zwei Fällen wird die Zuschauerzahl in der Ostkurve beim ersten Heimspiel der neuen Runde in der 3. Liga auf 2500 begrenzt. Zudem gilt im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, von dem nur die Banner der Gäste im Gästebereich ausgenommen sind.

Osnabrück stimmt dem Urteil zu

Von den 11.000 Euro Geldstrafe kann der VfL Osnabrück bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies wäre dem DFB dann bis zum 31. Oktober 2017 nachzuweisen.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzende des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend: "Das Urteil ist ein klares Zeichen an die Osnabrücker Störenfriede, die sich in Regensburg danebenbenommen haben. Es wurde in der Verhandlung konsensual herausgearbeitet und wird vom Verein mitgetragen."

Der VfL Osnabrück stimmte dem Urteil ebenso zu wie der DFB-Kontrollausschuss. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Pyrotechnik im Osnabrücker Stehplatzbereich

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 25. März 2017 war im Osnabrücker Stehplatzbereich zunächst unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. In der 80. Minute wurde abermals Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern entzündet.

Hinzu kam im heutigen Urteil ein Vorkommnis aus dem Osnabrücker Drittliga-Spiel bei den Sportfreunden Lotte am 29. April 2017. In der 29. Minute waren damals aus dem Zuschauerbereich der Gäste zwei gefüllte Plastikbecher in Richtung eines Spielers der Heimmannschaft geworfen worden.

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