2000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 6. Februar 2024 beleidigte eine größere Gruppe Münchner Anhänger eine Person wiederholt lautstark und heftig mit Sprechgesängen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 6. Februar 2024 beleidigte eine größere Gruppe Münchner Anhänger eine Person wiederholt lautstark und heftig mit Sprechgesängen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.