Zwei Pokalspiele Sperre für Braunschweigs Dogan

Das Sportgericht des DFB hat Deniz Dogan von Bundesligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen im DFB-Vereinspokal belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene endet in jedem Fall zum 30. Juni 2016.

Dogan war in der Nachspielzeit des DFB-Vereinspokalspiels bei Arminia Bielefeld am 4. August 2013 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/js]

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Das Sportgericht des DFB hat Deniz Dogan von Bundesligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen im DFB-Vereinspokal belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene endet in jedem Fall zum 30. Juni 2016.

Dogan war in der Nachspielzeit des DFB-Vereinspokalspiels bei Arminia Bielefeld am 4. August 2013 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.