Geldstrafe, Auflage, Teilausschluss auf Bewährung für Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauervorkommnissen in fünf Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Zudem wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 30.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention und der Ermittlung von Tätern bei Kölner Spielen dienen - was dem DFB nachzuweisen ist.

Darüber hinaus muss der 1. FC Köln zwei Meisterschaftsheimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Sanktionen für mehrere Vorkommnisse

Insbesondere im Rahmen des Kölner Zweitligaderbys bei Fortuna Düsseldorf am 22. Dezember 2013 war es vermehrt zu Vorkommnissen mit Kölner Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller- und Flaschenwürfe, wurden Ordner im Eingangsbereich überrannt, Bengalische Feuer in Richtung Düsseldorfer Anhänger und Sitzschalen in andere Zuschauerblöcke geworfen. Zudem wurde eine Leuchtrakete in den Düsseldorfer Block geschossen. Während der Partie wurden Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet, ferner Feuerzeuge, Plastikbecher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung Spielfeld und Schiedsrichter-Assistent geworfen.

Kleinere Gegenstände waren auch beim Zweitligaauswärtsspiel des FC beim SC Paderborn am 10. August 2013 aus dem Kölner Zuschauerblock aufs Spielfeld geflogen. Vorkommnisse mit Pyrotechnik gab es außerdem mehrfach während des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Trier am 3. August 2013 (Spielunterbrechung für etwa eine Minute) und während des Zweitligaheimspiels gegen den SC Paderborn am 9. Februar 2014, als ein detonierter Knallkörper Zuschauer verletzte. Vor dem Zweitligaspiel beim VfL Bochum am 10. November 2013 verschafften sich ferner etwa 50 Kölner Zuschauer unkontrolliert Zugang zum Stadion.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauervorkommnissen in fünf Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Zudem wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag von 30.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention und der Ermittlung von Tätern bei Kölner Spielen dienen - was dem DFB nachzuweisen ist.

Darüber hinaus muss der 1. FC Köln zwei Meisterschaftsheimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Sanktionen für mehrere Vorkommnisse

Insbesondere im Rahmen des Kölner Zweitligaderbys bei Fortuna Düsseldorf am 22. Dezember 2013 war es vermehrt zu Vorkommnissen mit Kölner Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller- und Flaschenwürfe, wurden Ordner im Eingangsbereich überrannt, Bengalische Feuer in Richtung Düsseldorfer Anhänger und Sitzschalen in andere Zuschauerblöcke geworfen. Zudem wurde eine Leuchtrakete in den Düsseldorfer Block geschossen. Während der Partie wurden Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet, ferner Feuerzeuge, Plastikbecher und eine kleine Schnapsflasche in Richtung Spielfeld und Schiedsrichter-Assistent geworfen.

Kleinere Gegenstände waren auch beim Zweitligaauswärtsspiel des FC beim SC Paderborn am 10. August 2013 aus dem Kölner Zuschauerblock aufs Spielfeld geflogen. Vorkommnisse mit Pyrotechnik gab es außerdem mehrfach während des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Trier am 3. August 2013 (Spielunterbrechung für etwa eine Minute) und während des Zweitligaheimspiels gegen den SC Paderborn am 9. Februar 2014, als ein detonierter Knallkörper Zuschauer verletzte. Vor dem Zweitligaspiel beim VfL Bochum am 10. November 2013 verschafften sich ferner etwa 50 Kölner Zuschauer unkontrolliert Zugang zum Stadion.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.