Zwei Spiele Sperre für Zwickaus Lange

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat René Lange vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lange war in der 65. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 29. Juli 2017 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Das erste Spiel der Sperre hat Lange bereits verbüßt. Zwickau hatte am Dienstag, 1. August, 0:2 bei der SG Sonnenhof Großaspach verloren.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat René Lange vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lange war in der 65. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 29. Juli 2017 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden.

Das erste Spiel der Sperre hat Lange bereits verbüßt. Zwickau hatte am Dienstag, 1. August, 0:2 bei der SG Sonnenhof Großaspach verloren.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.