15.000 Euro Geldstrafe für Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Im Wesentlichen wurde mit der Strafe der Einsatz eines Laserpointers sanktioniert, mit dem in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 ein Bayer-Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes geblendet wurde. Zudem wurden während der Bundesligaspiele gegen Hertha BSC am 24. September 2016 und gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober 2016 im Frankfurter Zuschauerbereich Fahnen und Plakate mit verunglimpfenden Inhalten gezeigt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Im Wesentlichen wurde mit der Strafe der Einsatz eines Laserpointers sanktioniert, mit dem in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 ein Bayer-Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes geblendet wurde. Zudem wurden während der Bundesligaspiele gegen Hertha BSC am 24. September 2016 und gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober 2016 im Frankfurter Zuschauerbereich Fahnen und Plakate mit verunglimpfenden Inhalten gezeigt.