20.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Klub hat den Betrag bereits in die Anbringung eines neuen Hintertornetzes investiert.

In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen Bayern München am 9. September 2016 flogen Feuerzeuge und Bierbecher aus dem Schalker Zuschauerbereich auf das Spielfeld, wodurch sich die Ausführung eines Eckballs um etwa 30 Sekunden verzögerte. Eine Minute später wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten von einem kleinen Gegenstand, der aus dem gleichen Bereich geworfen wurde, an der Schulter getroffen.

Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 29. Oktober 2016 im Schalker Zuschauerblock Schals und mindestens eine Fahne mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Klub hat den Betrag bereits in die Anbringung eines neuen Hintertornetzes investiert.

In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen Bayern München am 9. September 2016 flogen Feuerzeuge und Bierbecher aus dem Schalker Zuschauerbereich auf das Spielfeld, wodurch sich die Ausführung eines Eckballs um etwa 30 Sekunden verzögerte. Eine Minute später wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten von einem kleinen Gegenstand, der aus dem gleichen Bereich geworfen wurde, an der Schulter getroffen.

Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 29. Oktober 2016 im Schalker Zuschauerblock Schals und mindestens eine Fahne mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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