5000 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 26. März 2014 wurden im Münsteraner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. In der ersten Spielminute der Drittligapartie gegen den Halleschen FC am 3. Mai 2014 wurde im Zuschauerblock der Münsteraner eine Rauchbombe abgebrannt. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden in der zweiten Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 10. Mai 2014 im Münsteraner Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Chemnitzer FC am 26. März 2014 wurden im Münsteraner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. In der ersten Spielminute der Drittligapartie gegen den Halleschen FC am 3. Mai 2014 wurde im Zuschauerblock der Münsteraner eine Rauchbombe abgebrannt. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden in der zweiten Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 10. Mai 2014 im Münsteraner Zuschauerblock mehrere Feuerwerkskörper entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.