5000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 28. November 2015 lief ein Zuschauer von der Haupttribünenseite auf das Spielfeld und umarmte den Spieler Thomas Müller. Der Zuschauer wurde durch Ordner vom Spielfeld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 28. November 2015 lief ein Zuschauer von der Haupttribünenseite auf das Spielfeld und umarmte den Spieler Thomas Müller. Der Zuschauer wurde durch Ordner vom Spielfeld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.