23.700 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 11. September 2022 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Leuchtrakete ab. Zudem wurden aus dem Zwickauer Zuschauerbereich drei Becher geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 11. September 2022 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Leuchtrakete ab. Zudem wurden aus dem Zwickauer Zuschauerbereich drei Becher geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.