Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.
Mit Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 3. April 2019 brannten Bremer Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.
Mit Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 3. April 2019 brannten Bremer Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.