Zwei Spiele Sperre für Manuel Schäffler von Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Schäffler vom Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schäffler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schäffler war in der 40. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 12. April 2014 von Schiedsrichter Steffen Mix (Abtswind) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Schäffler vom Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schäffler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schäffler war in der 40. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 12. April 2014 von Schiedsrichter Steffen Mix (Abtswind) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.