4800 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 4800 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 21. Mai 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger mindestens acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 4800 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 21. Mai 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger mindestens acht pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.