10.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtliche selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels der ersten Runde am 4. August 2013 beim 1. FC Saarbrücken wurden im Bremer Zuschauerblock etwa zehn Nebeltöpfe abgebrannt. Nach Spielende kletterten zudem einige Bremer Zuschauer über den Zaun und betraten den Innenraum.

Darüber hinaus wurden in der 65. Minute des Bundesligaspiels am 10. August 2013 bei Eintracht Braunschweig sechs Bengalische Feuer im Bremer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtliche selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels der ersten Runde am 4. August 2013 beim 1. FC Saarbrücken wurden im Bremer Zuschauerblock etwa zehn Nebeltöpfe abgebrannt. Nach Spielende kletterten zudem einige Bremer Zuschauer über den Zaun und betraten den Innenraum.

Darüber hinaus wurden in der 65. Minute des Bundesligaspiels am 10. August 2013 bei Eintracht Braunschweig sechs Bengalische Feuer im Bremer Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.