40.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Nach dem Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 23. September 2023 überstiegen etwa 50 Schalke-Anhänger den Trennzaun zwischen Gast- und Heimbereich. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Ordnern, die von den Schalker Zuschauern geschlagen und getreten wurden. Dabei wurden acht Ordner verletzt, von denen drei ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Nach dem Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 23. September 2023 überstiegen etwa 50 Schalke-Anhänger den Trennzaun zwischen Gast- und Heimbereich. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Ordnern, die von den Schalker Zuschauern geschlagen und getreten wurden. Dabei wurden acht Ordner verletzt, von denen drei ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.