20.000 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 15. März 2014 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer mit starker Rauchentwicklung sowie Böller gezündet. Zwei Raketen und weitere Bengalische Feuer landeten auf Laufbahn und Spielfeld. Darüber hinaus wurden in der zweiten Halbzeit von Wolfsburger Zuschauern ein Böller, zwei Bengalische Feuer und Trinkbecher auf die Laufbahn geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 15. März 2014 wurden im Wolfsburger Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer mit starker Rauchentwicklung sowie Böller gezündet. Zwei Raketen und weitere Bengalische Feuer landeten auf Laufbahn und Spielfeld. Darüber hinaus wurden in der zweiten Halbzeit von Wolfsburger Zuschauern ein Böller, zwei Bengalische Feuer und Trinkbecher auf die Laufbahn geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.