Strafnachlass für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Zweitligisten Dynamo Dresden im schriftlichen Einspruchsverfahren gegen die zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro einen vom Verein beantragten Nachlass gewährt. Demnach dürfen die Dresdner nunmehr bis zu 18.000 Euro der Summe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen, was dem DFB bis zum 31. August 2022 nachzuweisen wäre. 

Der Klub war vergangene Woche im Einzelrichterverfahren zu 60.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, nachdem in der Schlussphase des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 23. Oktober 2021 Ordner im Dresdner Zuschauerbereich massiv tätlich angegriffen worden waren. Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Zweitligisten Dynamo Dresden im schriftlichen Einspruchsverfahren gegen die zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro einen vom Verein beantragten Nachlass gewährt. Demnach dürfen die Dresdner nunmehr bis zu 18.000 Euro der Summe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen, was dem DFB bis zum 31. August 2022 nachzuweisen wäre. 

Der Klub war vergangene Woche im Einzelrichterverfahren zu 60.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, nachdem in der Schlussphase des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 23. Oktober 2021 Ordner im Dresdner Zuschauerbereich massiv tätlich angegriffen worden waren. Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock.