23.000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 18. August 2017 wurde im Auer Zuschauerbereich ein Banner mit verunglimpfender Aufschrift gezeigt. In der 78. Minute der Meisterschaftspartie gegen Holstein Kiel am 15. September 2017 wurde ein Getränkebecher aus dem Bereich des Heimteams in Richtung des Innenraums geworfen. Während der Partie gegen den SSV Jahn Regensburg am 22. Oktober 2017 wurde aus dem Auer Zuschauerblock ein Getränkebecher in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Darüber hinaus flogen bei jedem Auer Tor während des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 1. April 2018 Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit etwa 15 bis 20 Bengalische Feuer im Auer Zuschauerblock gezündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Partie für etwa 30 Sekunden unterbrochen werden. In der 48. Minute wurde im Bereich des Auswärtsteams erneut Pyrotechnik gezündet.

Während und nach der Meisterschaftspartie gegen den MSV Duisburg am 22. April 2018 wurden abermals Getränkebecher aus dem Auer Zuschauerblock in Richtung des Innenraums geworfen. Nach der Partie wurde Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) dabei mit einer Flüssigkeit bespritzt.

Zudem beleidigte ein Auer Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 6. Mai 2018 einen Dresdner Spieler lautstark von der Tribüne aus. In der 71. Minute der Partie beim Karlsruher SC am 18. Mai 2018 wurde im Auer Zuschauerbereich ferner Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 18. August 2017 wurde im Auer Zuschauerbereich ein Banner mit verunglimpfender Aufschrift gezeigt. In der 78. Minute der Meisterschaftspartie gegen Holstein Kiel am 15. September 2017 wurde ein Getränkebecher aus dem Bereich des Heimteams in Richtung des Innenraums geworfen. Während der Partie gegen den SSV Jahn Regensburg am 22. Oktober 2017 wurde aus dem Auer Zuschauerblock ein Getränkebecher in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Darüber hinaus flogen bei jedem Auer Tor während des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 1. April 2018 Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit etwa 15 bis 20 Bengalische Feuer im Auer Zuschauerblock gezündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Partie für etwa 30 Sekunden unterbrochen werden. In der 48. Minute wurde im Bereich des Auswärtsteams erneut Pyrotechnik gezündet.

Während und nach der Meisterschaftspartie gegen den MSV Duisburg am 22. April 2018 wurden abermals Getränkebecher aus dem Auer Zuschauerblock in Richtung des Innenraums geworfen. Nach der Partie wurde Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) dabei mit einer Flüssigkeit bespritzt.

Zudem beleidigte ein Auer Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 6. Mai 2018 einen Dresdner Spieler lautstark von der Tribüne aus. In der 71. Minute der Partie beim Karlsruher SC am 18. Mai 2018 wurde im Auer Zuschauerbereich ferner Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.