19.700 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.700 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 3. März 2023 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände. In der 31. Minute wurde aus dem Gästebereich ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers geworfen. Darüber hinaus entzündeten FCK-Zuschauer in der 48. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 17. Februar 2023 einen Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 19.700 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 3. März 2023 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände. In der 31. Minute wurde aus dem Gästebereich ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers geworfen. Darüber hinaus entzündeten FCK-Zuschauer in der 48. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 17. Februar 2023 einen Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.