33.500 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 20. Mai 2023 brannten Hoffenheimer Zuschauer mindestens 20 Bengalische Fackeln ab, woraufhin sich der Anpfiff um mehr als zwei Minuten verzögerte. In der 2. Minute zündeten Anhänger des Heimteams erneut mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für vier Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 20. Mai 2023 brannten Hoffenheimer Zuschauer mindestens 20 Bengalische Fackeln ab, woraufhin sich der Anpfiff um mehr als zwei Minuten verzögerte. In der 2. Minute zündeten Anhänger des Heimteams erneut mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für vier Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.